AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für «Masters of Tomorrow» Förderclub
1. ANWENDUNGSBEREICH UND GÜLTIGKEIT
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Fitness Research GmbH, nachfolgend MoT genannt und deren Klienten und gelten für alle Dienstleistungen und Produkte von MoT. Sie sind Bestandteil aller Offerten, Auftragsbestätigungen und Terminreservationen. Abweichungen von diesen AGBs müssen von MoT schriftlich bestätigt werden, damit sie Gültigkeit erlangen.
2. TREUE- UND SORGFALTSPFLICHT
2.1. MoT verpflichtet sich, ihre Leistungen mit grösster Sorgfalt zu erbringen.
2.2. MoT macht darauf aufmerksam, dass das Unterrichten ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können.
2.3. MoT und ihre Klienten verpflichten sich gegenseitig zur Loyalität und zu Offenheit. Beide Seiten unternehmen alles nach bestem Wissen und Gewissen, um den Erfolg der vereinbarten Dienstleistung möglich zu machen.
3. AUFTRAGSERTEILUNG / ZUSAGE FÜR TEILNAHME
3.1. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn
-
ein schriftlicher Auftrag oder eine Terminreservation (per Mail, Whatsapp, Web) vorliegt,
-
eine mündliche Terminreservation vorliegt, sofern aus den Umständen klar zu erkennen ist, dass der Klient gewillt ist, die betreffende Dienstleistung zum vorgesehenen Zeitpunkt zu beziehen, oder wenn für ihn erkennbar ist, dass MoT die entsprechenden Termine und Ressourcen reserviert hat,
-
eine schriftliche Offerte vorliegt und MoT im offenkundigen Einverständnis des
3.2. Die Gültigkeit der Anmeldung erstreckt sich über die gesamte Dauer des jeweiligen Kurses. Die Kursdauer, sowie Startdatum ist auf der Internetseite www.mastersoftomorrow.ch einsehbar.
3.3. Bei Absenzen der Teilnehmer jeglicher Art, wie z.B. Krankheit, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr
4. LEISTUNGSVERRECHNUNG UND ZAHLUNGSKONDITIONEN
4.1. In der Regel erfolgt die Bezahlung der Kurse und anderen Dienstleistungen auf Vorkasse mit einer Rechnung oder per Online-Zahlungs-Tool.
4.2. Bei Zahlungsverzug behält sich MoT vor, einen Verzugszins von 5% p.a. und Mahnkosten von CHF 30.- pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Alle weiteren gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben zudem vorbehalten.
4.3. Bei allen mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen verrechnet MoT zusätzlich den gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrag.
5. UMBUCHUNGEN, RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN UND ANNULLATIONSKOSTEN
5.1. Meldet sich ein Kunde bzw. Kursteilnehmer während des Kurses (MoT-Leistung) ab bzw. verlässt er den Kurs (MoT-Leistung) vorzeitig, so hat er kein Anrecht auf Rückerstattung der MoT-Leistung.
5.2. Eine vorzeitige Kündigung des Kurses ist jederzeit möglich. Hierbei fällt ein Unkostenbeitrag von CHF 150.-an, jedoch maximal in Höhe des noch offenen Betrags für den laufenden Kurs.
5.3. Kann MoT selbst aus Gründen, auf die MoT keinen Einfluss hat (Unfall oder Krankheit des Coachs, Ausfall von Transportmitteln usw.), einen Auftrag nicht erfüllen, so kann der Auftraggeber keine Schadenersatzforderungen geltend machen.
6. AUSSCHREIBUNG / KURSSTART TERMINE
6.1. Können ausgeschriebene Kurse aufgrund zu kleiner Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden, so werden die Kunden/Teilnehmer darüber rechtzeitig (bis 10 Tage vor Start) informiert.
7. GEISTIGES EIGENTUM UND COPYRIGHT
7.1. MoT verwendet für die Erfüllung unserer Geschäftszwecke allgemein zugängliches Fach- und Methodenwissen, aus anderen Quellen übernommenes Wissen und von ihr selbst entwickeltes, weiterentwickeltes und auf die besonderen Kundenverhältnisse angepasstes Wissen.
7.2. Wird Fach- und Methodenwissen aus anderen Quellen übernommen, so wird dies im Sinne eines Zitats deklariert, oder es besteht zwischen MoT und dem Inhaber des Copyrights eine entsprechende Vereinbarung.
7.3. Auf alle eigenen Unterlagen beansprucht MoT das Copyright, unabhängig davon, ob ein entsprechender Copyright-Vermerk auf den betreffenden Dokumenten angebracht ist.
7.4. Kunden und/oder von diesen delegierte Kursteilnehmer sind nicht berechtigt, die zur Verfügung gestellten Lehrmittel, sonstige Unterlagen, Programm, Inhalte und Produkte, oder Teile davon, ohne die schriftliche Zustimmung von MoT an Dritte weiterzugeben, zu reproduzieren und/oder kommerziell zu nutzen. Digitale Aufzeichnungen zur Weitergabe und/oder Reproduktion sind ebenfalls nicht gestattet
8. HAFTUNG
8.1. Bei der Tätigkeit von MoT handelt es sich um eine reine Dienstleistungs- und Beratertätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht garantiert. Eine (Erfolgs-)Haftung wird ausgeschlossen.
8.2. MoT übernimmt u.a. keine Haftung für Unfall und Diebstahl während Lehrgängen, Workshops oder Events. Versicherung ist Sache der TeilnehmerInnen.
9. VERSICHERUNGSSCHUTZ
9.1 Der Versicherungsschutz (z.Bsp. Kurskostenannullationsversicherung) ist grundsätzlich Sache der Teilnehmer.
10 GERICHTSSTAND
10.1 Auf die Vertragsverhältnisse mit MoT ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.